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   VGH Hessen, 03.04.2007 - 5 UE 201/03.A   

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https://dejure.org/2007,39287
VGH Hessen, 03.04.2007 - 5 UE 201/03.A (https://dejure.org/2007,39287)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.04.2007 - 5 UE 201/03.A (https://dejure.org/2007,39287)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. April 2007 - 5 UE 201/03.A (https://dejure.org/2007,39287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7
    Sri Lanka, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, multiple Erkrankungen, medizinische Versorgung, Finanzierbarkeit, Existenzminimum, Tamilen, Situation bei Rückkehr, Sicherheitslage, Versorgungslage, Wohnraum, Samurdhi-Programm, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VGH Hessen, 03.04.2007 - 5 UE 201/03
    Für den Fall des Fehlens eines solchen Abschiebestopperlasses nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG kommt eine Beseitigung der Sperrwirkung durch eine verfassungskonforme Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in Betracht, wenn eine extrem zugespitzte Gefahr zu erwarten ist, der betroffene Ausländer also im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 C 810.05 -, DVBl 2007, 254 f. mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324 [328] und zugleich zum Gefahrenmaßstab in den Fällen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.04.2007 - 5 UE 201/03
    Für den Fall des Fehlens eines solchen Abschiebestopperlasses nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG kommt eine Beseitigung der Sperrwirkung durch eine verfassungskonforme Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in Betracht, wenn eine extrem zugespitzte Gefahr zu erwarten ist, der betroffene Ausländer also im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 C 810.05 -, DVBl 2007, 254 f. mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324 [328] und zugleich zum Gefahrenmaßstab in den Fällen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG).
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